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  • Visualisierung der Zooseilbahn von Stettbach zum Zoo Zürich.

    Medien

    Hier finden Medienschaffende alle Mitteilungen zur Zooseilbahn.

    Weiterführende Links:

    Visualisierungen Zooseilbahn

    23.11.2023 Zooseilbahn weiterhin ausgebremst

    Medienmitteilung vom 23. November 2023:

    Zooseilbahn weiterhin ausgebremst

    Die Freude der Zoo Seilbahn AG nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, das den Entscheid der Vorinstanz bestätigte und den kantonalen Gestaltungsplan als rechtmässig beurteilte, war einstweilen von kurzer Dauer. Die Gegnerschaft zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.

    «Es ist schade, dass auch nach 15 Jahren die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Zooseilbahn als die perfekte und nachhaltigste ÖV-Verbindung zum Zoo Zürich nach wie vor nicht anerkannt wird», sagt der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl.

    Jungfernfahrt der Zooseilbahn verzögert sich weiter
    Die Gegnerschaft moniert das Urteil des Verwaltungsgerichtes, weil die Mängel beim Verkehrskonzept und beim Natur- und Umweltschutz nach wie vor nicht behoben seien und reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein. «Nachdem wir im Jahr 2018 eine neue Projektauflage der Zooseilbahn starteten, worin wir genau diese beiden Punkte grundlegend überarbeitet haben, fällt es uns schwer, diesen Weiterzug an die nächste Instanz nachzuvollziehen», beurteilt Andreas Hohl die aktuelle Situation. Die voraussichtliche Jungfernfahrt im Jahr 2028 wird sich dadurch weiter verzögern.
    Damit werden die Bemühungen des Zoo Zürich um eine noch bessere ÖV-Anbindung erschwert. Mit der geplanten Zooseilbahn kann der Zoo schnell und komfortabel erschlossen werden. Die Gondeln sind kinderwagentauglich und barrierefrei, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig.
    «Die Zooseilbahn bietet die perfekte Alternative zur Anreise mit dem Auto. Sie verursacht keinen Lärm, produziert keine Abgase und ist sicher», resümiert Andreas Hohl. Ausgangspunkt für die neue Anreise-Alternative ist der ÖV-Knotenpunkt Stettbach.

    Aktueller Stand des Verfahrens

    • Die Zürcher Baudirektion setzte im Mai 2019 den Gestaltungsplan für die Zooseilbahn fest. Die Seilbahn erhielt damit nach dem Eintrag in den kantonalen Verkehrsrichtplan durch den Kantonsrat auch die nutzungsplanerische Grundlage.
    • Das Baurekursgericht wies am 21. August 2020 die gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans eingereichten Rekurse ab.
    • Das kantonale Verwaltungsgericht wies die gegen das Urteil des Baurekursgerichts erhobenen Beschwerden ab am 12. Oktober 2023 ab und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.
    • Nach Ablauf der 30-tägigen Rechtsmittelfrist steht nun fest, dass die Gegnerschaft das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht.

    Zweites, parallellaufendes Verfahren

    • Für den Bau der Zooseilbahn ist neben dem kantonalen Gestaltungsplan auch die Plangenehmigung durch den Bund Voraussetzung. Diese wird erwartet, sobald der kantonale Gestaltungsplan rechtskräftig ist.
    • Verhandlungen mit betroffenen Grundeigentümern zum Erwerb der Rechte als Voraussetzung für den Betrieb der Seilbahn laufen.

    Für Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
    Andreas Hohl, VR-Delegierter Zoo Seilbahn AG

    Kontaktaufnahme und Anlaufstelle:
    Birte Fröhlich, 044 254 25 68, 
    medien@zooseilbahn.ch, zooseilbahn.ch/medien

    12.10.2023 Zooseilbahn eine Station weiter!

    Medienmitteilung vom 12. Oktober 2023:

    Die Zooseilbahn ist eine Station weiter – Kantonales Verwaltungsgericht bestätigt Urteil der Vorinstanz

    Die Zoo Seilbahn AG freut sich sehr darüber, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich den Entscheid der Vorinstanz bestätigt und den kantonalen Gestaltungsplan als rechtmässig beurteilt. Dieser bildet die Grundlage für den Bau der geplanten Zooseilbahn. 

    «Wir glauben, dass wir mit der Zooseilbahn die perfekte und nachhaltigste ÖV-Verbindung an den Zoo Zürich haben», sagt der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl. «Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts sind wir unserer umweltfreundlichen Vision einen Schritt nähergekommen.»

    Hintergrund des aktuellen Verfahrens

    • Die Zürcher Baudirektion setzte im Mai 2019 den Gestaltungsplan für die Zooseilbahn fest. Die Seilbahn erhielt damit nach dem Eintrag in den kantonalen Verkehrsrichtplan durch den Kantonsrat auch die nutzungsplanerische Grundlage.
    • Aufgrund von Rekursen gelangte der Fall ans Baurekursgericht.
    • Das Baurekursgericht entschied am 21. August 2020, dass es die Rekurse, die gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans eingereicht wurden, abweist oder nicht darauf eintritt.
    • Da gegen diesen Entscheid Beschwerde eingelegt wurde, musste sich die nächsthöhere Instanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, mit der Angelegenheit befassen.

    Gegen den aktuellen vorliegenden Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich kann nun innerhalb von 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Sollte dies geschehen, müsste als nächste Instanz das Bundesgericht über den kantonalen Gestaltungsplan urteilen.

    Zweites, parallellaufendes Verfahren

    • Für den Bau der Zooseilbahn ist neben dem kantonalen Gestaltungsplan auch die Plangenehmigung durch den Bund Voraussetzung. Diese wird erwartet, sobald der kantonale Gestaltungsplan rechtskräftig ist.
    • Verhandlungen mit betroffenen Grundeigentümern zum Erwerb der Rechte als Voraussetzung für den Betrieb der Seilbahn laufen.

    Wann fährt die Zooseilbahn?

    Das heute publizierte Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung der Zooseilbahn. Eine Prognose, wann die Zooseilbahn in Betrieb gehen könnte, ist aufgrund der vielen Variablen im weiteren Verfahren aber schwierig abzugeben und unter anderem abhängig von allfälligen weiteren Beschwerden und entsprechenden Gerichtsurteilen. Sofern alle kommenden Entscheidungen im Sinne der Zooseilbahn gefällt werden, könnte diese im besten Fall wohl frühestens ab 2028 ihren Betrieb aufnehmen.

    Zooseilbahn als umweltgerechte und urbane ÖV-Verbindung

    Die Verkehrssituation beim Zoo erfordert dringend Lösungen, vor allem an Spitzentagen. Es gilt, den öffentlichen Verkehr neben der bisherigen Anbindung mit dem Tram weiter auszubauen. Mit der geplanten Zooseilbahn kann der Zoo Zürich schnell und komfortabel erschlossen werden. Die Gondeln sind kinderwagentauglich und behindertengerecht, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig.

    «Die Zooseilbahn bietet die perfekte Alternative zur Anreise mit dem Auto. Sie verursacht keinen Lärm, produziert keine Abgase und ist sicher», resümiert Andreas Hohl. Ausgangspunkt für die neue Anreise-Alternative ist der ÖV-Knotenpunkt Stettbach.

    Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
    Andreas Hohl, VR-Delegierter Zoo Seilbahn AG, 044 254 25 31, medien@zooseilbahn.ch

    22.08.2020 Zooseilbahn hocherfreut über Entscheid des Baurekursgerichts

    Medienmitteilung vom 25. August 2020

    Zooseilbahn hocherfreut über Entscheid des Baurekursgerichts

    Die Zoo Seilbahn AG freut sich sehr über den Entscheid des Baurekursgerichts im Zusammenhang mit der Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans für die Zooseilbahn. Das Baurekursgericht hat am 21. August 2020 entschieden, dass es die Rekurse, die gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans eingereicht wurden, entweder abweist oder nicht darauf eintritt.
    «Wir freuen uns ausserordentlich, dass die Zooseilbahn einen wichtigen Schritt weiter ist», sagt der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl. «Die Verkehrssituation am Zoo erfordert dringend Lösungen. Die Zooseilbahn ist mit Abstand die in jeder Hinsicht nachhaltigste aller möglichen Varianten.»
    Gegen den Entscheid des Baurekursgerichts kann während dreissig Tagen Beschwerde eingelegt werden. Falls dies geschieht, muss sich darauf das kantonale Verwaltungsgericht mit dem Thema befassen.

    Weiteres Verfahren

    Die Zürcher Baudirektion hatte im Mai 2019 den Gestaltungsplan für die Zooseilbahn festgesetzt. Die Seilbahn erhielt damit nach dem Eintrag in den kantonalen Verkehrsrichtplan durch den Kantonsrat auch die nutzungsplanerische Grundlage.
    Voraussetzung für den Bau der Zooseilbahn ist neben dem kantonalen Gestaltungsplan ausserdem die Plangenehmigung durch den Bund. Diese wird nach Rechtskraft des kantonalen Gestaltungsplans erwartet. Die Verhandlungen mit betroffenen Grundeigentümern zum Erwerb der Rechte als Voraussetzung für den Betrieb der Seilbahn sind in Gang.

    Umweltgerechte urbane ÖV-Nutzung

    Die Zooseilbahn erschliesst den Zoo Zürich ab dem ÖV-Knotenpunkt Stettbach als neue umweltgerechte und urbane ÖV-Verbindung schnell und komfortabel. Sie verkürzt die Anreisezeit mit dem öffentlichen Verkehr insbesondere aus der Ostschweiz erheblich und entschärft nachhaltig die Verkehrssituation beim Zoo an Spitzentagen.
    «Die Zooseilbahn schafft eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Lösung als Alternative zur Anreise mit dem Auto», sagt Andreas Hohl. «Sie macht keinen Lärm, keine Abgase und ist sicher, schnell und komfortabel.»
    Ein aktuelles Modell der kinderwagentauglichen und behindertengerechten Zehnergondeln, die für die Zooseilbahn vorgesehen sind, ist im Zoo Zürich ausgestellt. Die Besucher können in der Gondel probesitzen und sich an einem Bildschirm über das Projekt informieren. Alle Informationen zur Zooseilbahn sind auch jederzeit auf www.zooseilbahn.ch abrufbar.

    Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
    Andreas Hohl, VR-Delegierter Zoo Seilbahn AG, 044 254 25 00, medien@zooseilbahn.ch

    08.05.2019: Gestaltungsplan Zooseilbahn festgesetzt

    Medienmitteilung vom 8. Mai 2019:

    Gestaltungsplan Zooseilbahn festgesetzt – volle Fahrt voraus!

    Die Zoo Seilbahn AG freut sich sehr über die heute Mittwoch, 8. Mai 2019, publizierte Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans für die Zooseilbahn durch die Baudirektion des Kantons Zürich. Andreas Hohl, Delegierter des Verwaltungsrats: «Die Festsetzung des Gestaltungsplans ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, eine neue ÖV-Verbindung zum Zoo Zürich zu realisieren. Sie ist eine grosse Motivation und Bestätigung, den eingeschlagenen Weg ‹mit voller Fahrt voraus› weiterzugehen».

    Die Zooseilbahn erschliesst den Zoo Zürich ab dem ÖV-Knotenpunkt Stettbach als neue umweltgerechte und urbane ÖV-Verbindung schnell und komfortabel. Sie verkürzt die Anreisezeit mit dem öffentlichen Verkehr insbesondere aus der Ostschweiz erheblich und entschärft nachhaltig die Verkehrssituation beim Zoo an Spitzentagen.

    «Die Zooseilbahn schafft eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Lösung als Alternative zur Anreise mit dem Auto», sagt Andreas Hohl. «Sie macht keinen Lärm, keine Abgase und ist sicher, schnell und komfortabel.» Ein aktuelles Modell der kinderwagentauglichen und behindertengerechten Zehnergondeln, die für die Zooseilbahn vorgesehen sind, ist im Zoo Zürich ausgestellt. Die Besucher können in der Gondel probesitzen und sich an einem Bildschirm über das Projekt informieren. Alle Informationen zur Zooseilbahn sind auch jederzeit zooseilbahn.ch abrufbar.

    Weiteres Verfahren

    Mit der Publikation der Festsetzung des Gestaltungsplans durch den Kanton Zürich startet eine dreissigtägige Rechtsmittelfrist. Die anschliessende Bearbeitung des Plangenehmigungsgesuchs durch das Bundesamt für Verkehr erfolgt, sobald der kantonale Gestaltungsplan Rechtsgültigkeit erlangt hat.

    Kontakt

    05.11.2018: Neuer VR-Präsident

    Medienmitteilung vom 5. November 2018:

    Andres Türler neuer Verwaltungsratspräsident der Zooseilbahn

    Die Zoo Seilbahn AG hat einen neuen Verwaltungsratspräsidenten: der Zürcher alt-Stadtrat Andres Türler übernimmt das Amt von Barbara Schmid.

    Andres Türlers Ziel und Motivation ist es, den Zoo Zürich optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erschliessen. «Mir liegt sehr am Herzen, dass die Besucherinnen und Besucher nicht mit dem Auto sondern mit dem ÖV in den Zoo anreisen», sagt der ÖV-Spezialist. Türler ist überzeugt, dass die Zooseilbahn das richtige Mittel ist, um dieses Ziel zu erreichen: «Die Zooseilbahn ist sicher, schnell, leise und umweltfreundlich. Sie ist die zukunftsgerichtete Lösung für die Anreise mit dem ÖV in den Zoo Zürich.»

    Im Verwaltungsrat stehen Andres Türler der Dübendorfer Peter Anderegg, alt-Kantonsrat und Präsident des VöV Zürich, sowie der stellvertretende Zoodirektor Andreas Hohl als VR-Delegierter zur Seite.

    Die abtretende Präsidentin Barbara Schmid führte den Verwaltungsrat seit der Gründung der Zoo Seilbahn AG vor neun Jahren. Kompetent und mit grossem Engagement setzte sich die Juristin in dieser Zeit unermüdlich für die Zooseilbahn ein.

    Neue Zooseilbahn-Gondel ausgestellt

    Neu ist im Zoo Zürich ein aktuelles Modell der kinderwagentauglichen und behindertengerechten Zehnergondeln ausgestellt, die für die Zooseilbahn vorgesehen sind. Die Besucher können in der Gondel probesitzen und sich an einem Bildschirm über das Projekt informieren.

    Weiteres Verfahren

    Die öffentlichen Auflagen des im Mai dieses Jahres eingereichten neuen Plangenehmigungsgesuchs für die Zooseilbahn und des dazugehörigen kantonalen Gestaltungsplans sind nach dreissig respektive sechzig Tagen ordnungsgemäss zu Ende gegangen. Die Festsetzung des Gestaltungsplans durch den Kanton Zürich mit einer dreissigtägigen Rechtsmittelbelehrung erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2019. Die Weiterbearbeitung des Plangenehmigungsgesuchs durch das Bundesamt für Verkehr erfolgt, sobald der kantonale Gestaltungsplan Rechtsgültigkeit erlangt hat.

    Bedarfs- und umweltgerechte Lösung

    Die Zooseilbahn erschliesst den Zoo Zürich ab dem ÖV-Knotenpunkt Stettbach als neue umweltgerechte und urbane ÖV-Verbindung schnell und komfortabel. Sie verkürzt die Anreisezeit mit dem öffentlichen Verkehr insbesondere aus der Ostschweiz erheblich und entschärft nachhaltig die Verkehrssituation beim Zoo an Spitzentagen.

    Kontakt

    Bilder

    Zur redaktionellen Berichterstattung über die Zooseilbahn frei. Zum Download auf das gewünschte Bild klicken.

    Andres Türler, VR-Präsident Zooseilbahn

    Andres Türler, der neue Verwaltungsratspräsident der Zoo Seilbahn AG.
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    Andres Türler, VR-Präsident Zooseilbahn, und Andreas Hohl, VR-Delegierter.

    Im Zoo ist eine der neuen Zehnergondeln der Zooseilbahn ausgestellt. Im Bild flankiert von Verwaltungsratspräsident Andres Türler (l.) und dem Delegierten des Verwaltungsrats, Andreas Hohl.
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    Andres Türler, VR-Präsident Zooseilbahn

    Will die Zoobesucher zur Anreise mit dem ÖV bewegen: Andres Türler, VR-Präsidient der Zooseilbahn.
    Bild herunterladen.

    20.04.2018: Neue Projektauflage startet

    Medienmitteilung vom 20. April 2018:

    Zooseilbahn: neue Projektauflage startet

    Am 22. Mai 2018 starten die öffentlichen Auflagen des neuen Plangenehmigungsgesuchs für die Zooseilbahn (30 Tage) und des dazugehörigen kantonalen Gestaltungsplans (60 Tage). In diesem Kontext werden auch die Seilbahnstützen und die Stationen im Gelände nochmals ausgesteckt. Die Zooseilbahn soll den Zoo Zürich als neue ÖV-Achse umweltgerecht und komfortabel erschliessen. Planung und Bau des Projekts erfolgen nach eidgenössischer Seilbahngesetzgebung.

    Umsteigeeffekt dank Lückenschliessung

    Die Zoo Seilbahn AG hat vor rund einem Jahr beim Bundesamt für Verkehr die Vorprüfung für ein neues Plangenehmigungsgesuch für die Zooseilbahn eingeleitet. Parallel dazu legte sie der Baudirektion des Kantons Zürich einen neuen Gestaltungsplan zur Vorprüfung vor. Im Mai werden die beiden Gesuche nun eingereicht.

    Sie enthalten ein von einem neutralen Verkehrsplaner erstelltes Verkehrsgutachten. Die direkte Verbindung zwischen dem ÖV-Knotenpunkt Stettbach und dem Zoo bewirkt einen Umsteigeeffekt von privaten auf öffentliche Verkehrsmittel. Das Gutachten bestätigt, dass die ÖV-Lücke aus der Ostschweiz geschlossen wird. Die Zooseilbahn macht den Zoo Zürich schneller erreichbar und stellt eine sinnvolle Ergänzung des ÖV-Netzes dar.

    Mit dem Verkehrsgutachten kommt die Zooseilbahn der Forderung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich nach Ergänzungen und Präzisierungen im Bereich der Verkehrserschliessung nach. Das Gericht hatte den 2011 festgesetzten kantonalen Gestaltungsplan für die Zooseilbahn 2014 zur Ergänzung und Neubeurteilung an die Zürcher Baudirektion zurückgewiesen. Die Zoo Seilbahn AG akzeptierte das Urteil.

    Projekt technisch aktualisiert

    Angesichts der inzwischen zehnjährigen Verfahrensdauer hat die Zoo Seilbahn AG das Projekt auch technisch den aktuellen Standards angepasst. Dazu gehört der Einsatz von kinderwagentauglichen und behindertengerechten Zehner- statt Achtergondeln. Zudem hat sie die Stützen und Stationen gestalterisch überarbeitet, um sie optimal ins Landschaftsbild einzufügen.

    Bedarfs- und umweltgerechte Lösung

    Die Zoo Seilbahn AG ist überzeugt, dass die Zooseilbahn den Zoo Zürich als neue ÖV-Verbindung ab Stettbach umweltgerecht, schnell und komfortabel erschliesst und die Verkehrssituation beim Zoo an Spitzentagen nachhaltig entschärft. Andreas Hohl, VR-Delegierter der Zoo Seilbahn AG: «Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und dabei ein gutes Projekt noch besser gemacht. Wir sind überzeugt, dass die Zooseilbahn die Anreise mit dem ÖV zum Zoo Zürich revolutionieren wird.»

    Kontakt

    Andreas Hohl, VR-Delegierter Zoo Seilbahn AG, 044 254 25 00

    Visualisierungen

    Zur redaktionellen Berichterstattung über die Zooseilbahn frei.

    Visualisierung der Zooseilbahn von Stettbach zum Zoo Zürich.

    Blick auf die ÖV-Plattform Stettbach.
    Credit: Zooseilbahn | F. Preisig AG
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    Visualisierung der Talstation Zooseilbahn in Stettbach.

    Blick auf die Talstation in Stettbach.
    Credit: Zooseilbahn | F. Preisig AG
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    Querung des Gfellerguts.
    Credit: Zooseilbahn | F. Preisig AG
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    Aussicht aus der Gondel auf den Kaeng Krachan Elefantenpark.
    Credit: Zooseilbahn | F. Preisig AG
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    Kurz vor dem Ziel beim Masoala Regenwald.
    Credit: Zooseilbahn | F. Preisig AG
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    Weitere Materialien

    Kommentar «Seilbahnen sind urbane Verkehrsmittel!» von Zooseilbahn-Verwaltungsrat Peter Anderegg in der Internationalen Seilbahn-Rundschau 5/2017:

    Kontakt

    Birte Fröhlich
    PR-Managerin Zoo Zürich
    044 254 25 68

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    Mediensprecher

    Andreas Hohl, Delegierter des Verwaltungsrats der Zooseilbahn.

    Andreas Hohl, Verwaltungsratsdelegierter