Mit der Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans durch die Baudirektion im November 2011 liegt die nutzungsplanerische Grundlage für die Zooseilbahn vor. Nun folgt das eigentliche Planbewilligungsverfahren des Bundes. Die Verfahrenslänge ist nicht zuletzt von allfälligen Einsprachen abhängig. Die Betriebsbewilligung dürfte Mitte dieses Jahrzehnts vorliegen.